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Informationen zur Luftverkehrssteuer


Das Bundeskabinett der Bundesrepublik Deutschland hat am Mittwoch den 01. September 2010 die Einführung einer Luftverkehrsabgabe für Abflüge von deutschen Flughäfen ab dem 01. Januar 2011 beschlossen. Die Luftverkehrssteuer findet auf Buchungen rückwirkend ab dem 01. September 2010 für alle Abflüge ab dem 01. Januar 2011 ab Deutschland Anwendung. Leider sind auch wir dazu gezwungen, diese zusätzliche Belastung an unsere Gäste weiter zu geben. Daher müssen wir für alle Abflüge ab Deutschland pro Person einen Kostenbeitrag auf allen Strecken von 9 Euro erheben. Ausnahmen bilden Ägypten mit 28 Euro und Langstrecken mit 50 Euro.

Die österreichische Regierung hat die Einführung einer Luftverkehrsabgabe für Abflüge von österreichischen Flughäfen ab dem 01. April 2011 beschlossen. Die Luftverkehrssteuer findet auf Buchungen ab dem 01. Januar 2011 für alle Abflüge ab dem 01. April 2011 ab Österreich Anwendung. Leider sind wir auch hier dazu gezwungen, diese zusätzliche Belastung an unsere Gäste weiter zu geben. Daher müssen wir für alle Abflüge ab Österreich pro Person einen Kostenbeitrag auf allen Strecken von 10 Euro erheben. Ausnahmen bilden Ägypten mit 23 Euro und Langstrecken mit 39 Euro.


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